Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Steinberg Immobilien GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge zwischen der Steinberg Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern/Interessenten über die Vermittlung von Kauf- und Mietimmobilien.
(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent ein Objektangebot (Exposé) anfordert und der Makler dieses zur Verfügung stellt.
§ 2 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Alle vom Makler erhaltenen Informationen und Unterlagen (insbesondere Exposés) sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
(2) Die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt.
§ 3 Vorkenntnis
Ist dem Interessenten die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich unter Angabe der Quelle schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
§ 4 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
(1) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages, sofern dieser auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht.
(2) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig.
(3) Bei Wohnraumvermietung an Privatpersonen fällt für den Mieter gemäß dem gesetzlichen Bestellerprinzip keine Provision an.
(4) Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen schuldet der Mieter in der Regel eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(5) Bei Kaufimmobilien richtet sich die Provisionshöhe nach dem jeweiligen Angebot bzw. dem Provisionshinweis im Exposé.
§ 5 Umgehungsschutz und Ersatzgeschäfte
(1) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Interessent nach Erhalt des Exposés und Bestätigung der Bedingungen die Immobilie unter Umgehung des Maklers direkt über den Eigentümer oder über Dritte erwirbt oder anmietet.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäft.
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden, sofern er hierbei die Unparteilichkeit wahrt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer oder von Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 8 Datenschutz
Sämtliche personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Details entnehmen Sie bitte der separaten Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz der Steinberg Immobilien GmbH.